Steuer erklärung richtig vererben
Das Leben ist einfach zu schön, um sich mit dem Tod zu beschäftigen. Die Nachkommen müssen das oft teuer bezahlen. Denn beim Erbe hält das Finanzamt gnadenlos die Hand auf. Dabei gibt es clevere Methoden, um das zu verhindern:
1 Zeit ist Geld Derzeit werden Immobilien zu 50 Prozent des Verkehrswertes besteuert. Das Bundesverfassungsgericht will dieses Jahr das Privileg kippen. Eile ist daher geboten. Übertragen Sie noch 2006 Ihr Häuschen auf die Nachkommen. Um dabei jedoch sicher zu gehen, dass Sie hinterher nicht auf der Straße sitzen, lassen Sie sich ein Wohn- bzw. Nießbrauchrecht zusichern.
2, Freibeträge Übertragen Sie zu Lebzeiten einen Teil Ihres Vermögens auf die Kinder. Bis zu 205 000 Euro bleiben steuerfrei. Alle zehn Jahre kann dieser Bonus erneut ausgeschöpft werden.
3. Lebensversicherung Verschenken Sie alle Ansprüche aus der noch nicht fälligen Lebensversicherung. Dann werden nämlich nur 2/3 der eingezahlten Prämie bzw. der Rückkaufswert steuerlich berücksichtigt.
4. Zeitlich verzögern Ehegatten setzen sich oft gegenseitig als Alleinerben ein. Die Kinder erhalten ihren Anteil nach dem Tod beider Eltern („Berliner Testament”). Die Folge: Erst zahlt der überlebende Gatte Erbschaftssteuer, dann noch mal die Kinder. Die Doppel-Steuer entfällt mit einer cleveren Auflage: Sie bedenken die Kinder bereits beim Ableben eines Elternteils. Dieses Erbe wird aber bis zum Freibetrag (205 000 Euro) im zehn-Jahres-Rhythmus gestundet.

