Was tun wenn man eine letzte Mahnung bekommt?

webmaster on April 29th, 2008

letzte Mahnung …Sie eine Mahnung bekommen?
Das ist ihr Recht:
Nur keine Panik! Was Sie über Fristen und Gebühren wissen sollten
Es passiert schnell, dass man eine Rechnung vergisst. Ärgerlich, wenn dann eine Mahnung mit satten Gebühren ins Haus schneit. Und jetzt? NICHT SOFORT ÜBERWEISEN Erst prüfen, ob die Forderung berechtigt ist. Denn vermehrt werden dubiose Mahnungen für angeblich bestellte Ware verschickt.
ZAHLUNGSTERMIN PRÜFEN:
Laut geltendem Recht kommen Verbraucher erst 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang
einer Rechnung in Zahlungsverzug. Außer: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen besagen etwas anderes. WIDERSPRUCH:
Zahlen Sie keine Pauschalen für das erste Mahnschreiben. Überzugszinsen oder Gebühren dürfen nur ab dem zweiten Schreiben berechnet werden.
ACHTUNG GELDEINTREIBER:
Immer öfter schalten Firmen Inkassounternehmen ein. Dann sollten Sie die Rechnung noch genauer prüfen. Oft werden unzulässige Extragebühren aufgeschlagen.
ESKALATION VERMEIDEN:
Wenn Sie auf eine Mahnung nicht reagieren, kommt eine kostspielige Klage bzw. der Gerichtsvollzieher auf Sie zu. Deshalb bei Geldproblemen lieber um Ratenzahlung bitten.
SONDERFALL KNÖLLCHEN:
Wenn Sie Strafzettel ignorieren und nicht bezahlen, folgt ein Bußgeldbescheid. Und der kann mitunter das Doppelte kosten.


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